Allgemeine Geschäftsbedingungen der RAGGALUX GmbH

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fa. RAGGALUX GmbH (kurz Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Sie gilt für alle Geschäfte bei denen die Bestellung telefonisch, oder schriftlich getätigt wird. Der Auftraggeber erkennt die Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Auftragsbestätigung, sowie nochmals durch Entgegenahme der Lieferung als für sich verbindlich an. Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Auftraggebers – insbesondere in seinen Geschäftsbedingungen – ist ausdrücklich unbeachtlich. Somit unterwirft sich der Auftraggeber der Geltung dieser AGB. Änderungen oder Ergänzungen gelten nur, soweit sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Die AGB‘s gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist Raggal. Als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Auftrag und dessen Durchführung entstehenden Rechtsstreitig-keiten, ist das für Raggal sachlich zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber an einem anderen Gerichtsstand zu belangen. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird die Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Des Weiteren ist der Auftragnehmeraber berechtigt auf die Anwendung des österreichischen Rechts zu verzichten. Für den Fall gilt als vereinbart, dass das Recht des Landes Anwendung findet, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

  1. Kostenvoranschläge, Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung; dies mit der Maßgabe, dass vor Ausstellung der Auftragsbestätigung der (Kauf-) Vertrag als nicht geschlossen gilt. Wir sind berechtigt, längstens 8 Tage nach Eingang des Auftrages bei uns, denselben ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen. Der Inhalt unserer Vertragsbestätigung, sollte dieser von der Bestellung abweichen, gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich widersprochen hat. Sollte der Auftragnehmer nachträglich feststellen, dass die Angaben im Angebot fehlerhaft waren, kann der Auftraggeber den Auftrag unter den gültigen Konditionen nochmals ausdrücklich schriftlich bestätigen. Andernfalls ist der Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Alle Angaben in unseren Katalogen, Preislisten und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt. Dennoch sind Irrtümer, Konstruktions- und Maßänderungen nicht ausgeschlossen. Für diese wird von der RAGGALUX GmbH keine Haftung übernommen.

  1. Liefertermin, Versand und Annahmeverzug

Vom Auftragnehmer angegebene Lieferfristen sowie allenfalls vereinbarte Liefertermine sind stets unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine sind vorläufig und gelten grundsätzlich ab Werk. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers(Beschädigung, Zerstörung, Verlust … etc.). Etwaige Beschädigungen oder Verluste sind durch den Empfänger festzuhalten und bescheinigen zu lassen und dem Auftragnehmer binnen einer Frist von 2 Tagen nach Zustellung der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Vorablieferungen oder Lieferungen eines Teiles der Bestellmengen sind statthaft, sofern dies der Auftraggeber nicht durch schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen hat. Versandfertige Ware muss sofort abgerufen werden, widrigenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen – ab Meldung der Versandbereitschaft – die Ware auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern und als „ab Werk“ geliefert zu berechnen. Die Lieferfristen verlängern sich insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob diese in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störungen der Transporte, höhere Gewalt etc. Schadenersatzansprüche aufgrund von verspäteten Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche infolge verspäteter Lieferung durch den Auftragnehmer, insbesondere auf Pönaleforderungen. Wird die Ware nicht angenommen, sind wir berechtigt, diese gegen Kostenersatz einzulagern. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Abholfrist zur Zahlung fällig.

  1. Preisgestaltung

Die Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart wurde, ab Werk und sind grundsätzlich freibleibend. Die endgültige Berechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge.Bei Lieferungen gegen Fremdwährungen sind wir in jedem Fall berechtigt, zum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, dass wir die Forderung nach unserer Wahl in Euro oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung begehren. Zu den angebotenen Preisen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

  1. Zahlungsbedingungen

Als allgemeine Zahlungsbedingung gelten 30 Tage netto Kassa, sollte auf der Rechnung nichts anderes vermerkt sein. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegen zu nehmen. Kommt ein Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Auftragnehmer Schadensersatz (Mahnspesen, Verzugszinsen) nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Es obliegt der Entscheidung des Auftragnehmers, ob gegen Vorkasse weiter Lieferungen zu Aufträgen erfolgen. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig. Der Auftraggeber darf weder Zahlungen zurückhalten noch mit eigenen Gegenansprüchen kompensieren. Die Rabattgewährung erfolgt nur für den Fall, dass wir den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, Exekution, usw.) einfordern müssen. Bleibt die Zahlungseintreibung nach dem ordentlichen Mahnverfahren erfolglos wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungsbetreibung beauftragt. Sämtliche, beim Inkassoinstitut anfallen Kosten gehen zu Lasten des in Zahlungsverzug geratenen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle seines Zahlungsverzuges vom Auftraggeber der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf und der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz sowie an das mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen übermittelt werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich aller Nebengebühren (Zinsen, Kosen etc.) – im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die im Eigentum des Auftragnehmers stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern und nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumvorhaltes zugunsten des Auftragnehmers gegenüber seinen Kunden. Wird eine Restschuld nicht sofort gezahlt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die sofortige Herausgabe seiner Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechtes zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

  1. Reklamationen, Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Prüfung und Anzeige von Mängeln verpflichtet. Mängelrügen allgemeiner Art müssen innerhalb von 3 Tagenab Wareneingang, schriftlich eingereicht werden. Jede spätere Mängelrüge führt zum Verlust sämtlicher Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes. Der Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Soweit Mängel vorliegen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die beanstandeten Artikel sind uns kostenfrei zur Prüfung einzusenden. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl neue, vertragsmäßige Waren liefern, das mangelhafte Produkt nachbessern bzw. reparieren oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises akzeptieren. Der Auftragnehmer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen Verpflichtungen im gesetzlichen Umfang nicht nachkommt. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängel durch den Auftragnehmer. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Wandlung sowie Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Änderungen oder Instandsetzungen an der gelieferten Ware sind nur mit schriftlicher Einwilligung von Seiten des Auftragnehmers erlaubt, da ansonsten die Gewährleistung verfällt.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen, ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.

  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Wird eine Ware vom Auftragnehmer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftragnehmers angefertigt, hat der Auftraggeber diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Dem Auftraggeber überlassene Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zurückzustellen. Sie dürfen nicht weitergegeben werden. 

  1. Rücktrittsrecht des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann lediglich, wenn er Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes ist, bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 1 Woche ab Ausfolgung der Geschäftsbedingungen zurücktreten. Dies gilt jedoch nicht, wenn er die geschäftliche Verbindung selbst angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Jeglicher sonstige Rücktritt ist nur unter besonderen Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Für Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die sich auf die Mangelhaftigkeit der Sache selbst stützen (Ersatzansprüche für Mangelfolgeschäden werden ausdrücklich ausgeschlossen), wird § 1298 ABGB abgedungen.

  1. Schriftform

Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Liefer-/Rechnungs-/Kontaktadresse, sowie seiner personenbezogenen Daten (beispielsweise bei Namensänderung), die er dem Auftragnehmer im Zuge seiner Bestellung angegeben hat, unverzüglich bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung vom Auftraggeber unterlassen, so gelten ihm Erklärungen und Schriftstücke auch dann als zugegangen, falls diese an seiner zuletzt bekannt gegebenen Adresse/Daten versendet wurden.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur insoweit verarbeitet und gespeichert, als dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Zweck der Kommunikation notwendig sind. Diese Daten werden nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben soweit dies nicht für die Vertragserfüllung unbedingt notwendig ist. Liegen gesetzliche Verpflichtungen vor, werde die Daten des Auftraggebers auch an öffentliche Stellen und Institutionen (z.B. Finanzbehörden, Versicherungsanstalten usw.) weitergegeben. Auf Anforderungen des Auftraggebers wird mitgeteilt, ob und welche personenbezogenen Daten gespeichert wurden. Dabei steht dem Auftraggeber das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch der gespeicherten Daten (im Rahmen des Datenschutzrechts) zu.

  1. Gesetzrecht

Soweit nicht durch diese Zahlungs- und Lieferbedingungen gesonderte Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften des ABGB und des HGB. Sollten diese Zahlungs- und Lieferbedingungen in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck ermöglicht.Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ungültig sein oder werden, so tritt die Bestimmung ein, die ihr dem Sinn nach am nächsten kommt.